Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse

Wenn ein Baby unterwegs ist, freuen sich die werdenden Eltern riesig. Ist die Schwangere berufstätig, plagen sie oft Zweifel, ob das alles finanziell machbar ist. Doch keine Sorge, hierfür gibt es im Mutterschutzgesetz klare Regelungen. Schwangeren im Berufsleben steht sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld zu. Im Normalfall ist dieses etwa genauso hoch wie das Nettoeinkommen. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Der Rest wird dann durch den Arbeitgeber aufgestockt. Privat Versicherte bekommen wahrscheinlich etwas weniger, da sie keinen Tagessatz von der Krankenkasse erhalten. Ihnen steht eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt von 210,- Euro zu. Der Arbeitgeber zahlt dann nur noch einen Zuschuss, als wäre die Schwangere gesetzlich versichert. “Mutterschaftsgeld Krankenkasse” muss man beantragen. Am besten regelt man alles schon vor der Geburt des Kindes, dann gibt es keinen Zeitverlust zwischen der Zahlung vom Gehalt zum Mutterschaftsgeld. Für gesetzlich Versicherte ist immer die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Ist man privat versichert oder hat einen 400 Euro - Job, muss man sich an die Mutterschaftsstelle des Bundesversicherungsamtes wenden. Ob man als Selbstständige Mutterschaftsgeld bekommt hängt davon ab, wie man versichert ist. Bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld hat man auch ein Recht auf Mutterschaftsgeld .Dieses wird dann in Höhe des Krankengeldes bezahlt. Ist die Schwangere als Familienmitglied über ihren Mann mitversichert, gibt es kein Mutterschaftsgeld.

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